Microsoft OneNote ist ein pfiffiges Programm, mit dem man Gedanken, Ideen und andere Notizen schnell und einfach festhalten und verwalten kann. Die Daten werden in einem Notizbuch gespeichert, das in Abschnitte, Seiten und Unterseiten gegliedert werden kann.

Die erste Version von OneNote erschien bereits 2003 und ist damit deutlich älter und länger verfügbar als Office (Microsoft) 365, die Cloud-Suite von Microsoft. OneNote führte lange Zeit einen Dornröschenschlaf und wurde erst mit der Einführung von Office 365 so richtig beliebt – und nützlich.

Verschiedene OneNote-Versionen auf verschiedenen Systemen

Setzt man heute OneNote im Rahmen von Office 365 ein, bedeutet dies, dass die Notizbücher nicht mehr lokal oder auf einem Dateiserver, sondern in der Cloud abgelegt werden. Das hat für Sie als Nutzer den großen Vorteil, mit unterschiedlichen Endgeräten im selben Notizbuch arbeiten zu können. Im Büro mit Ihrem PC, im Homeoffice oder unterwegs mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Dafür muss auf jedem Endgerät eine entsprechende Software oder App von OneNote installiert und das entsprechende Notizbuch auf diesem Gerät geöffnet sein.

Ich habe Ihnen die verschiedenen Optionen nachfolgend zusammengestellt:

OneNote auf einem PC/Notebook

Auf Ihrem PC oder Notebook ist OneNote in der Regel als Programm installiert (z.B. OneNote 2016). Das Programm ist optimiert für das Arbeiten an einem stationären PC mit großem Monitor und bietet umfangreiche Funktionalitäten an:

Wenn Sie mit Windows 10 auf Ihrem Gerät arbeiten, wird zusätzlich noch eine weitere Variante von OneNote installiert: die App „OneNote für Windows 10“. Die Windows-App ist für das Arbeiten mit Stift auf einem Tablet optimiert. Der Funktionsumfang in der Menüleiste ist deshalb auch eingeschränkt:

OneNote auf einem Surface

Auf einem Surface oder einem ähnlichen Gerät, auf dem Windows 10 läuft, finden Sie den Funktionsumfang wie beim PC oder Notebook.

OneNote auf einem Nicht-Windows-Tablet und Smartphone (Android oder iOS)

Bei diesen Geräten müssen Sie oder Ihre IT-Abteilung zunächst dafür Sorge tragen, dass die App OneNote installiert ist. Für diese Geräte wird über den jeweiligen App-Store eine OneNote-App installiert, die für das Arbeiten mit dem Smartphone bzw. Tablet optimiert ist.

Darüber hinaus gibt es noch eine Webversion von OneNote, die für das Arbeiten mit einem Webbrowser optimiert wurde. Mit der Webversion kann ein OneNote-Notizbuch selbst dann bearbeitet werden, wenn auf Ihrem Endgerät OneNote weder installiert ist noch die App zur Verfügung steht. Und auch hier sieht das Menü nochmal anders aus:

Welche Vorteile bringt die Nutzung von OneNote?

Schon wenn Sie sich „nur“ für Ihre persönliche Organisation mit OneNote unterstützen lassen, steigert das Ihre Produktivität.

Ein weiterer Vorteil der Speicherung des Notizbuches in Office 365 ist der, dass Sie das Notizbuch auch für andere Personen, z.B. für Ihre Monteure, freigeben können. Dieser Umstand erleichtert die Kommunikation zwischen Innen- und Außendienst enorm. Und wenn Sie vor Ort kein WLAN zur Verfügung haben, können Sie mit dem Notizbuch auch offline arbeiten. Sobald OneNote erkennt, dass das Notizbuch wieder erreichbar ist, wird es automatisch mit der Cloud synchronisiert. So steigern Sie die Produktivität des ganzen Unternehmens.

OneNote und Teams

OneNote ist seit einiger Zeit auch in Microsoft Teams integriert. Sobald ein Team in Microsoft Teams erstellt wird, wird gleichzeitig im Hintergrund ein Notizbuch für das Team angelegt. Mit einem OneNote-Teamnotizbuch zu arbeiten, hat viele Vorteile für das Team: Dort können die unterschiedlichsten Informationen zentral und für alle Mitglieder gut erreichbar abgelegt werden, zum Beispiel:

  • Einsatzpläne
  • Montageanleitungen
  • Abhakbare Checklisten
  • Informationen zum Auftrag
  • Informationen zum Kunden
  • Dokumentationen des Kundenbesuches

Meine persönlichen Tipps für Ihre Arbeit mit OneNote

  • Sobald Sie in einer OneNote-Seite zu schreiben beginnen, wird automatisch ein Notizencontainer erzeugt, der sich ähnlich wie ein Textfeld in Word verhält. Je nach eingegebenem Text erweitert er sich dynamisch nach rechts und nach unten. Sie können an jede beliebige Stelle in der OneNote-Seite doppelklicken, um dort zu schreiben und einen Notizencontainer zu erstellen. Da OneNote-Seiten keinerlei vorgegebene Struktur haben, können Sie die vorhandenen Notizencontainer beliebig auf der Seite positionieren oder verschieben.
  • Tabellen helfen beim strukturierten Eingeben von Texten in OneNote. Im Nachhinein sind sie in der Regel auch leichter zu ändern und anzupassen als Fließtext. Außerdem lassen sich Tabellen in OneNote sortieren. Sie können aber auch entweder eine vorhandene Excel-Tabelle als Anhang oder eine neue Excel-Tabelle als Objekt in die OneNote-Seite einfügen.
  • Dank der Integration mit Outlook, können Sie sogar Mails an Ihr OneNote senden. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich einfach Notizen in dieser jetzt zu einer OneNote-Seite gewordenen ehemaligen E-Mail machen können.
    Beim Senden von Outlook nach OneNote bleiben Links und Anhänge übrigens erhalten und können in OneNote geöffnet werden. Die Mail verbleibt nach dem Senden in Outlook.
  • In Situationen, wo Tippgeräusche stören, so z.B. in einer Besprechung oder bei einem Kundentermin, können Sie sich handschriftliche Notizen in einer OneNote Seite machen, sofern Sie ein Endgerät mit Stifteingabe, z.B. ein Surface, besitzen.
  • Wenn auf Ihrem PC oder Notebook OneNote als Programm installiert ist, wird automatisch ein Druckertreiber mit dem Namen „Send to OneNote 2016“ eingerichtet. Das ermöglicht es Ihnen, aus jeder Anwendung, die auf Ihrem PC installiert ist, einen Ausdruck einer Datei in OneNote zu erzeugen. Der virtuelle Ausdruck wird als Bild in die OneNote-Seite eingefügt. Auch diese Funktion lässt sich sehr gut einsetzen, um zum Beispiel Besprechungen oder Kundentermine smarter vor- und nachzubereiten.
  • Die Funktion „Bildschirmausschnitt einfügen“ gibt es auch in den anderen Office-Programmen, aber in OneNote nutze ich sie besonders häufig. Die Funktion legt den Bereich, den Sie in einem Fenster mit der Maus aufgezogen haben, als Bild in die OneNote-Seite ab. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, schnell bebilderte Anleitungen in OneNote zu erstellen.

Und zum Abschluss noch ein paar Praxisbeispiele zum Nachahmen:

  • Es gehört zu meinem Tagesgeschäft, regelmäßig im Web zu recherchieren. Zur Dokumentation der Rechercheergebnisse nutze ich OneNote. Ich rufe die gewünschte Webseite auf, markiere einen Bereich wie vorhin beschrieben und kopiere diesen in die Zwischenablage. Dann wechsle ich zu einer OneNote-Seite und füge den Bereich ein.
  • Noch eleganter funktioniert das Kopieren aus Webseiten mit einem kleinen Plugin namens OneNote-Clipper, das es mittlerweile für alle gängigen Browser gibt. Dieser erstellt komplette oder partielle Screenshots einer Seite auf Knopfdruck und speichert die Datei als Bild in ein vorher ausgewähltes OneNote Notizbuch. Sie finden den Clipper unter https://www.onenote.com/clipper.

  • OneNote bietet natürlich auch die Möglichkeit, Bilder einzufügen. Auch wenn die Möglichkeiten, das Bild zu bearbeiten, sehr reduziert sind, versteckt sich doch eine fantastische Funktionalität in den eingefügten Bildern: OneNote kann nach Texten im Bild suchen. So können Sie Vorgänge und Abläufe in OneNote mit Fotos und Bildern dokumentieren, ohne diese in einem zusätzlichen Schritt verschlagworten zu müssen.
  • In meinem Alltag arbeite ich konsequent mit Checklisten. In OneNote erstellen Sie sehr schnell abhakbare Checklisten, indem Sie vor einen beliebigen Text in der OneNote-Seite eine klickbare Checkbox setzen. Auch hier können Sie wieder im Fließtext oder in einer Tabelle arbeiten. Tabellen haben den Vorteil, dass Sie die Spalten sortieren können. Auf dem Smartphone und Tablet können Sie die Haken auch mit dem Finger erzeugen.

Nutzer mobiler Apple-Geräte wissen es längst: In den nächsten Tagen wird das neue mobile Betriebssystem iOS 14 veröffentlicht. Um den neuen, gestiegenen Anforderungen von iOS 14 gerecht zu werden, hat Microsoft die Systemanforderungen für Outlook auf diesen Geräten an das neue Betriebssystem angepasst und wird zugleich die Unterstützung für iOS 12 beenden.

Ab diesem Tag ist mindestens iOS 13 nötig, um Outlook auf dem iPhone neu installieren zu können. Installierte Apps von Outlook für OS funktionieren auch weiterhin auf Geräten mit iOS 12 und tiefer. Die App erhält nur keine Updates mehr. Mit der Zeit wird Outlook für iOS auf iOS 12 und tiefer die Synchronisierung von E-Mails und Kalendereinträgen einstellen bis die Nutzer mindestens auf iOS 13 oder höher wechseln.

Ebenfalls wird das entsprechende Betriebssystem für die Apple Watch (watchOS) eine neue Version bekommen. Auch hier wird Microsoft die Unterstützung für watchOS 4 and 5 beenden. Das gleiche gilt vermutlich für iPadOS, wird aber nicht explizit in der Meldung genannt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil im Juli 2020 (Rechtssache C-311/18) die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Die Richter meinten, dass dieses “Datenschutzschild” nicht (mehr) ausreicht, um personenbezogene Daten rechtskonform in die USA zu übertragen. Eine Alternative ist bislang nicht in Sicht. Das Urteil hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen und andere Anbieter, die personenbezogene Daten aus der EU in Drittstaaten wie die USA übertragen.

Betroffen hiervon sind nicht nur die Nutzer verschiedener Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram, sondern auch Nutzer der Cloud-Anbieter wie Microsoft, Amazon und Google sowie Webseitenbetreiber, die entsprechende Daten in die USA oder ein anderes unsicheres Drittland weiterreichen. Deutsche Unternehmen finden sich plötzlich in einer rechtlich schwierigen Lage wieder und müssen nun unmittelbar tätig werden.

Was ist zu empfehlen?

Als Erstes empfehlen die Juristen und Datenschutzexperten, alle Hinweise auf das Privacy Shield aus Ihren Datenschutzerklärungen entfernen. Diese Hinweise berufen sich auf eine Vereinbarung, die für ungültig erklärt wurde.

Dann sind folgende Punkte zu prüfen:

  1. Klären Sie zuerst, ob Sie überhaupt personenbezogene Daten in die USA (oder ein anderes Drittland) übertragen. Diese Frage ist beispielsweise von all denjenigen zu bejahen, die eine Facebook-Seite, ein Twitter- oder Instagram-Profil oder einen YouTube-Kanal betreiben, Clouddienste wie Amazon Web Services (AWS), Dropbox, Google Cloud, Microsoft OneDrive und Office 365 nutzen oder eine Webseite bei wordpress.com betreiben.
  2. Falls Sie personenbezogene Daten in die USA (oder ein anderes Drittland) übertragen, lassen Sie durch einen Juristen und Datenschutzexperten klären, ob der 49 der DSGVO (Ausnahmen für bestimmte Fälle) für Ihren Fall eine Lösung darstellen kann, zumindest so lange, bis es wieder eine rechtsgültige EU-Richtlinie gibt.
  3. Prüfen Sie, ob bereits sog. Standardvertragsklauseln mit den einzelnen Anbietern vorliegen oder ob Sie solche individuell abschließen können.
    Sollten US-Unternehmen wie Microsoft, Google oder Facebook solche Standardvertragsklauseln bereits anbieten, können Sie sich darauf berufen, dass diese konkret vereinbarten Standardvertragsklauseln noch in Kraft sind, bis ein Gericht sie für unwirksam erklärt. Sie müssen aber mit jedem einzelnen Anbieter abklären, ob er eine solche Standardvertragsklausel anbietet oder abschließt.Die Lösung über die Standardvertragsklauseln ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und eher eine Übergangslösung. Denn der EuGH fordert, dass solche Standardvertragsklauseln nur dann als Rechtsgrundlage für Datentransfers in Drittländer dienen können, wenn das Datenschutzniveau auch tatsächlich gewahrt wird. Und das ist in jeder Hinsicht sehr fraglich.

Was Sie sonst tun können

  1. Bei Anbietern den Datenschutz abfragen
    Einige Juristen empfehlen, den US-Unternehmen, deren Dienste Sie nutzen, diesen Fragebogenzukommen zu lassen. Damit wird überprüft, inwieweit die diese Unternehmen zumindest bestätigen, die europäischen Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Wenn Sie irgendwann in die Verpflichtung eines Nachweises kommen, dann können Sie im Falle einer Bejahung der Fragen zumindest nachweisen, dass Sie aktiv auf die Unwirksamkeit des Privacy Shields reagiert zu haben.
  2. Nach europäischen Servern fragen
    Viele Anbieter, wie z. B. Amazon, Google oder Microsoft bieten die Möglichkeit an, dass Daten auf EU-Servern gespeichert werden. Ob dennoch personenbezogene Daten über den Atlantik wandern ist ungewiss, aber zu vermuten. Diese Vorgehensweise ist zumindest etwas sicherer.
  3. Keine US-Dienstleister einsetzen
    Setzen Sie keine Dienstleister ein, die Daten in den USA verarbeiten. Das ist oft leichter gesagt als getan. Alternativen zu Facebook, Instagram & Co. gibt es nicht. Hier kann man nur ganz aussteigen. Im Bereich Newsletter- und E-Mail Marketing gibt es deutsche Anbieter. Bei der Nutzung von Office-Software wird die Sache ebenfalls schwierig.

Was sagt Microsoft?

In einer Stellungnahme von Microsoft vom 20. Juli 2020 stellt der Konzern klar: „Gewerbliche Kunden können unsere Dienste weiterhin in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nutzen. Das Urteil des EuGH nimmt ihnen nicht die Möglichkeit, heute Daten zwischen der EU und den USA über die Microsoft Cloud zu übertragen.

„Wir bieten unseren Kunden bereits seit einigen Jahren überlappende Schutzmaßnahmen für den Datentransfer in Drittstaaten an, sowohl mit dem Abschluss der Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCC) als auch mit dem EU-US-Privacy-Shield. Auch wenn mit der Entscheidung des EuGH die weitere Verwendung des Privacy Shield für ungültig erklärt wurde, bleiben die SCC weiterhin gültig. Unsere gewerblichen Kunden sind bereits durch die SCC geschützt.“

 

Microsoft habe seine vorhandenen Standardvertragsklauseln der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat demnach festgestellt, dass die Implementierung der Bestimmungen in den Vereinbarungen von Microsoft ihre strengen Anforderungen erfüllt. Microsoft erhielt als erster Clouddienstanbieter ein Bestätigungs- und Genehmigungsschreiben seitens der Datenschutzgruppe. Die Genehmigung bezog sich auf die in den Standardvertragsklauseln 2010/87/EU dargelegten Vereinbarungen, jedoch nicht auf die Anhänge, die die Übertragung von Daten und die vom Datenimporteur implementierten Sicherheitsmaßnahmen beschreiben. Die Anhänge können von der Datenschutzbehörde separat analysiert werden.

Weitere Infos zu den Microsoft-Standardvertragsklauseln stehen unter https://docs.microsoft.com/de-de/microsoft-365/compliance/offering-eu-model-clauses?view=o365-worldwide zur Verfügung.

Fazit

Die Ausgangslage ist einerseits klar und deutlich, anderseits auch rechtlich schwierig. Durch das Urteil des EuGH sind im Grunde fast alle US-Anbieter für deutsche und europäische Unternehmen tabu. Denn die amerikanischen Datenschutzbestimmungen sind keinesfalls ausreichend für die europäischen Behörden. Da man von heute auf morgen aber nicht erwarten kann, dass alle europäischen Unternehmen auf europäische Anbieter wechseln (die oft gar nicht gibt), sind Übergangslösungen wie zuvor beschrieben sinnvoll. Was in Zukunft passiert, weiß niemand. So sehr sich die US-Unternehmen auch anstrengen, solange die Regierung und die Behörden nicht ein grundsätzliches Umdenken einläuten, haben wir in Europa das Nachsehen.

Anmerkung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und auch nicht als solche zu verstehen. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Hinweisen und Ratschlägen erfahrener Juristen.